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Pflegegrad 4: Welche Leistungen stehen Ihnen zu Hause zu?

Pflegegeld, Pflegesachleistung, Entlastungsbetrag und Zuschüsse bei Pflegegrad 4: Welche Leistungen Ihnen zu Hause zustehen und wie Sie sie kombinieren – Stand

Pflegegrad 4: Welche Leistungen stehen Ihnen zu Hause zu?

Pflegekraft im Gespräch mit einer älteren Frau im Sessel in einem hellen Wohnzimmer

Pflegegrad 4: Welche Leistungen stehen Ihnen zu Hause zu?

Pflegegrad 4 bedeutet eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Der Alltag lässt sich meist nur noch mit umfassender Unterstützung bewältigen – und genau dafür stellt die Pflegeversicherung eine ganze Reihe von Leistungen bereit. Wer sie kennt und richtig kombiniert, holt für die Pflege zu Hause spürbar mehr heraus. Dieser Überblick zeigt Ihnen Stand 2026, welche Ansprüche mit Pflegegrad 4 verbunden sind, wie hoch sie sind und wie Sie sie sinnvoll zusammenführen.

Pflegegeld: Geld für die Pflege durch Angehörige

Wird die Pflege zu Hause von Angehörigen, Freunden oder anderen nicht-professionellen Personen übernommen, zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 4 ein Pflegegeld von 800 Euro im Monat. Es wird direkt an die pflegebedürftige Person überwiesen, die es frei verwenden kann – in der Regel, um die häusliche Pflege anzuerkennen und zu unterstützen.

Das Pflegegeld ist an regelmäßige Beratungseinsätze gebunden: Bei Pflegegrad 4 muss halbjährlich ein Beratungsbesuch erfolgen. Wie sich das Pflegegeld über alle Pflegegrade hinweg staffelt und wie die Auszahlung funktioniert, lesen Sie ausführlich in unserem Beitrag zum Pflegegeld 2026.

Pflegesachleistung: professioneller Pflegedienst

Kommt ein ambulanter Pflegedienst ins Haus, übernimmt die Pflegekasse bei Pflegegrad 4 Pflegesachleistungen von bis zu 1.859 Euro im Monat. Damit werden Einsätze für Körperpflege, Mobilisation, Unterstützung im Haushalt und weitere pflegerische Hilfen abgerechnet. Der Betrag fließt nicht an Sie, sondern direkt an den Pflegedienst.

Kombinationsleistung: das Beste aus beidem

Viele Familien nutzen weder nur Pflegegeld noch nur den Pflegedienst, sondern eine Kombination. Wird die Sachleistung nur teilweise ausgeschöpft, erhalten Sie anteilig Pflegegeld für den nicht genutzten Rest. Ein Beispiel: Werden 60 Prozent des Sachleistungsbudgets für den Pflegedienst verwendet, gibt es zusätzlich 40 Prozent des Pflegegeldes. So lassen sich professionelle Hilfe und Pflege durch Angehörige flexibel verbinden – ein guter Einstieg, um die häusliche Pflege zu organisieren.

Entlastungsbetrag: 131 Euro für den Alltag

Zusätzlich zu Pflegegeld und Sachleistung steht Ihnen der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat zu. Er ist zweckgebunden und kann etwa für Angebote zur Unterstützung im Alltag, für eine Haushaltshilfe oder für die Tagespflege eingesetzt werden. Nicht genutzte Beträge verfallen nicht sofort, sondern können innerhalb des Jahres angesammelt und bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden. Wofür sich der Entlastungsbetrag von 131 Euro konkret einsetzen lässt, haben wir gesondert zusammengestellt.

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: Auszeit für Pflegende

Pflegende Angehörige brauchen Pausen. Für diese Fälle gibt es zwei Leistungen: Die Verhinderungspflege springt ein, wenn die Pflegeperson vorübergehend ausfällt – etwa bei Urlaub oder Krankheit. Die Kurzzeitpflege ermöglicht eine vollstationäre Versorgung für einen begrenzten Zeitraum, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt. Seit der Reform von 2025 stehen beide Leistungen für Erwachsene in einem gemeinsamen Jahresbudget zur Verfügung, das flexibel aufgeteilt werden kann. Die Einzelheiten, Höhen und Antragswege beschreiben wir in unseren Ratgebern zur Verhinderungspflege und zur Kurzzeitpflege.

Tages- und Nachtpflege

Reicht die Versorgung zu Hause zeitweise nicht aus, ist die teilstationäre Tages- oder Nachtpflege eine Entlastung. Bei Pflegegrad 4 übernimmt die Pflegekasse dafür bis zu 1.859 Euro im Monat – zusätzlich zu Pflegegeld und Sachleistung, denn dieses Budget ist eigenständig. Die pflegebedürftige Person wird tagsüber (oder nachts) in einer Einrichtung betreut und ist die übrige Zeit zu Hause. Wie sich die Kosten zusammensetzen, erklären wir im Beitrag zur Tagespflege.

Pflegehilfsmittel und Zuschüsse

Auch der praktische Bedarf ist abgedeckt:

  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 42 Euro im Monat für Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen und Ähnliches.
  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: bis zu 4.180 Euro je Maßnahme für den barrierefreien Umbau – etwa eine bodengleiche Dusche oder einen Treppenlift. Details dazu im Beitrag zu den wohnumfeldverbessernden Maßnahmen.
  • Hausnotruf: ein monatlicher Zuschuss für ein Notrufsystem, das im Ernstfall schnell Hilfe holt. Mehr dazu unter Hausnotruf über die Pflegekasse.

Wenn zu Hause nicht mehr genügt

Auch wenn dieser Ratgeber die häusliche Versorgung in den Mittelpunkt stellt: Bei Pflegegrad 4 besteht ebenso ein Anspruch auf vollstationäre Pflege mit einem Zuschuss von 1.855 Euro im Monat, falls die Pflege zu Hause nicht mehr tragfähig ist. Die Entscheidung dafür ist selten leicht – und selten endgültig. Viele Familien finden mit der richtigen Kombination aus Pflegedienst, Tagespflege und Entlastungsangeboten einen Weg, die Versorgung zu Hause länger aufrechtzuerhalten.

Aus der Praxis des ambulanten Pflegedienstes nuvie kommt dazu ein wichtiger Hinweis: Der kritischste Punkt ist fast immer die Nacht. Nächtliche Entlastung ist kaum finanzierbar und selten verfügbar – und genau daran kippt die häusliche Pflege am häufigsten Richtung Heim. Der Rat der Pflegekräfte lautet deshalb: Entlastungsangebote früh einplanen, nicht erst in der Krise.

So behalten Sie den Überblick

Die Zahl der Ansprüche bei Pflegegrad 4 ist groß – und genau das macht es anspruchsvoll, nichts liegen zu lassen. Pflegegeld, Sachleistung, Entlastungsbetrag, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, Tagespflege, Hilfsmittel und Zuschüsse laufen aus unterschiedlichen Töpfen und haben eigene Fristen. Genau hier setzt vocare an: Die Plattform hilft Ihnen, Leistungen im Blick zu behalten, Fristen nicht zu verpassen und die häusliche Pflege Schritt für Schritt zu organisieren – damit die Kraft dort bleibt, wo sie gebraucht wird.

Ein Blick auf die angrenzenden Pflegegrade lohnt sich ebenfalls: Was sich beim Übergang von Pflegegrad 3 ändert und was bei Pflegegrad 5 zusätzlich möglich ist, zeigen die jeweiligen Übersichten.

Fazit

Mit Pflegegrad 4 stehen Ihnen umfangreiche Leistungen zu: 800 Euro Pflegegeld oder bis zu 1.859 Euro Sachleistung, dazu 131 Euro Entlastungsbetrag, ein eigenes Budget für Tagespflege, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sowie Zuschüsse für Hilfsmittel und barrierefreien Umbau. Der Schlüssel liegt in der Kombination – und darin, die Fristen im Blick zu behalten.

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