Ein Sturz im Badezimmer, ein Schwächeanfall in der Küche, und niemand ist da, der helfen kann: Für viele ältere Menschen, die allein zu Hause leben, ist genau das die größte Sorge. Ein Hausnotruf nimmt einen Teil dieser Angst. Auf Knopfdruck ist rund um die Uhr jemand erreichbar. Und das Beste daran: Die Pflegekasse beteiligt sich an den Kosten, oft so weit, dass für Sie kein Eigenanteil bleibt.
In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie hoch der Zuschuss 2026 ist, wer ihn bekommt und wie Sie den Hausnotruf Schritt für Schritt beantragen.
Was ist ein Hausnotruf?
Ein Hausnotruf besteht aus zwei Teilen: einem kleinen Sender, den die pflegebedürftige Person als Armband oder als Kette um den Hals trägt, und einer Basisstation, die an Strom und Telefon- oder Mobilfunknetz angeschlossen ist. Wird der Knopf gedrückt, baut die Basisstation sofort eine Sprechverbindung zu einer Notrufzentrale auf, die rund um die Uhr besetzt ist.
Die Mitarbeitenden der Zentrale sehen, wer ruft, kennen die hinterlegten Daten und entscheiden, was zu tun ist: ein beruhigendes Gespräch, das Verständigen von Angehörigen oder Nachbarn, im Ernstfall der Rettungsdienst. Der Hausnotruf richtet sich vor allem an Menschen, die viel allein sind und im Notfall nicht selbst zum Telefon kommen würden.
Wie viel zahlt die Pflegekasse 2026?
Der Hausnotruf zählt zu den technischen Pflegehilfsmitteln nach § 40 SGB XI. Deshalb übernimmt nicht die Krankenkasse, sondern die Pflegekasse die Förderung.
Der monatliche Zuschuss liegt seit dem 1. April 2026 bei 27,00 Euro im Monat. Bis dahin waren es 25,50 Euro. Hinzu kommt in der Regel ein einmaliger Zuschuss von rund 10,49 Euro für die Installation und den Anschluss des Geräts.
Wichtig zu verstehen: Diese 27 Euro sind ein fester monatlicher Betrag für das Basisgerät und den Anschluss an die Notrufzentrale. Viele Anbieter haben ihre Standardtarife so kalkuliert, dass dieser Zuschuss die Grundgebühr vollständig deckt. In diesem Fall zahlen Sie für den klassischen Hausnotruf keinen Eigenanteil.
Geld kostet es erst dann, wenn Sie Zusatzleistungen wählen, zum Beispiel:
- einen Schlüsselsafe, damit der Rettungsdienst ohne aufgebrochene Tür ins Haus kommt
- regelmäßige Sicherheitsanrufe der Zentrale
- ein mobiles Notrufgerät mit GPS, das auch außerhalb der Wohnung funktioniert
- einen Sturzsensor, der automatisch auslöst
Diese Bausteine sind sinnvoll, werden aber von der Pflegekasse nicht oder nur anteilig getragen. Wer sie möchte, zahlt die Differenz selbst.
Wer hat Anspruch auf den Zuschuss?
Die Voraussetzungen sind erfreulich niedrig. Sie brauchen:
- mindestens Pflegegrad 1. Schon der niedrigste Pflegegrad reicht aus. Sie müssen nicht Pflegegrad 2 oder höher haben.
- eine Pflegesituation, in der ein Notruf sinnvoll ist. Das ist typischerweise der Fall, wenn die pflegebedürftige Person überwiegend allein lebt oder tagsüber viele Stunden allein ist und einen Notfall voraussichtlich nicht selbst abwenden könnte.
Eine ärztliche Verordnung ist nicht nötig. Weil der Hausnotruf ein Pflegehilfsmittel und kein medizinisches Hilfsmittel ist, läuft die Bewilligung allein über die Pflegekasse, nicht über die Arztpraxis.
Ob jemand wirklich „überwiegend allein" lebt, wird dabei nicht streng kontrolliert. Auch Ehepaare, bei denen ein Partner körperlich nicht in der Lage wäre, im Notfall zu helfen, können den Zuschuss erhalten.
Schmälert der Hausnotruf andere Leistungen?
Eine berechtigte Sorge vieler Familien: Wird das Pflegegeld gekürzt, wenn die Pflegekasse den Hausnotruf bezahlt? Die klare Antwort lautet: nein.
Der Hausnotruf-Zuschuss wird zusätzlich gewährt. Er hat nichts mit dem Pflegegeld, der Pflegesachleistung, dem Entlastungsbetrag oder anderen Leistungen zu tun und wird auf keine dieser Leistungen angerechnet. Sie verlieren also nichts, wenn Sie den Hausnotruf beantragen, sondern bekommen eine eigenständige Leistung dazu.
So beantragen Sie den Hausnotruf
Der Weg zum geförderten Hausnotruf ist unkompliziert. In der Praxis übernimmt der Anbieter den Großteil der Bürokratie für Sie.
- Anbieter auswählen. Hausnotruf-Geräte gibt es bei vielen Wohlfahrtsverbänden und privaten Anbietern. Achten Sie darauf, dass der Anbieter im Hilfsmittelverzeichnis gelistet ist und einen Vertrag mit den Pflegekassen hat, denn nur dann fließt der Zuschuss reibungslos.
- Tarif klären. Lassen Sie sich schriftlich zeigen, was die Grundgebühr enthält und welche Zusatzleistungen extra kosten. Fragen Sie gezielt, ob der Standardtarif mit dem Pflegekassenzuschuss für Sie kostenfrei ist.
- Antrag stellen. Der Antrag geht an die Pflegekasse. Die meisten Anbieter halten die passenden Formulare bereit und reichen sie für Sie ein. Sie brauchen lediglich den vorhandenen Pflegegrad anzugeben.
- Gerät installieren lassen. Nach der Bewilligung wird das Gerät geliefert und angeschlossen. Oft geschieht das am selben Termin, an dem auch die Notfallkontakte und gesundheitlichen Daten hinterlegt werden.
Tipp: Wenn der Pflegegrad noch nicht beantragt ist, lohnt es sich, beides parallel anzugehen. Mit dem Pflegegrad öffnen sich neben dem Hausnotruf zahlreiche weitere Leistungen.
Worauf Sie bei der Auswahl achten sollten
Damit der Hausnotruf im Alltag wirklich hilft, lohnt ein zweiter Blick auf die Details:
- Reichweite des Senders. Der Knopf sollte in der ganzen Wohnung und idealerweise im Garten funktionieren. Lassen Sie sich die Reichweite vor Ort zeigen.
- Wasserfestigkeit. Viele Stürze passieren im Bad. Ein Sender, der unter der Dusche getragen werden kann, ist ein echter Sicherheitsgewinn.
- Akkulaufzeit und Stromausfall. Gute Basisstationen haben einen Notakku, der auch bei Stromausfall mehrere Stunden überbrückt.
- Schlüsselhinterlegung. Klären Sie früh, wie der Rettungsdienst in die Wohnung kommt. Ein Schlüsselsafe an der Tür ist meist die beste Lösung.
- Vertragslaufzeit. Achten Sie auf kurze Kündigungsfristen, falls sich die Pflegesituation ändert.
Ein Hausnotruf ersetzt keine Pflege, aber er verschafft Sicherheit, und zwar für beide Seiten: Die pflegebedürftige Person bleibt selbstbestimmt in den eigenen vier Wänden, und Angehörige können beruhigter sein, auch wenn sie nicht ständig vor Ort sind.
Was tun, wenn die Pflegekasse ablehnt?
Ablehnungen sind beim Hausnotruf selten, kommen aber vor, etwa wenn die Kasse bezweifelt, dass die Person ausreichend allein ist, oder wenn das gewählte Gerät nicht im Hilfsmittelverzeichnis steht. In diesem Fall müssen Sie nicht aufgeben.
Gegen einen Ablehnungsbescheid können Sie innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen. Begründen Sie kurz die konkrete Notsituation: Wie viele Stunden am Tag ist die Person allein? Welche Vorerkrankungen oder Sturzrisiken bestehen? Gab es bereits Stürze oder Schwächeanfälle? Ein formloses Schreiben des Hausarztes, das die Risikolage bestätigt, hilft oft, auch wenn es für den Antrag selbst nicht vorgeschrieben ist.
Achten Sie außerdem darauf, dass das beantragte Gerät beim gewählten Anbieter tatsächlich gelistet ist. Ein seriöser Anbieter unterstützt Sie auch beim Widerspruch und liefert die nötigen Unterlagen. In vielen Fällen wird die Leistung nach einer nachvollziehbaren Begründung doch bewilligt.
Auf einen Blick
- Der Hausnotruf ist ein technisches Pflegehilfsmittel nach § 40 SGB XI.
- Die Pflegekasse zahlt seit dem 1. April 2026 einen Zuschuss von 27,00 Euro im Monat (vorher 25,50 Euro), dazu rund 10,49 Euro einmalig für die Installation.
- Voraussetzung sind mindestens Pflegegrad 1 und eine Pflegesituation, in der ein Notruf sinnvoll ist.
- Bei vielen Anbietern deckt der Zuschuss den Standardtarif komplett, sodass kein Eigenanteil bleibt.
- Eine ärztliche Verordnung ist nicht nötig, der Antrag läuft über die Pflegekasse.
- Der Zuschuss wird zusätzlich gewährt und mindert weder Pflegegeld noch andere Leistungen.
Quelle der Beträge und Anspruchsvoraussetzungen: § 40 SGB XI (Pflegehilfsmittel), nachzulesen unter gesetze-im-internet.de.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Hausnotruf-Zuschuss 2026? Seit dem 1. April 2026 zahlt die Pflegekasse 27,00 Euro im Monat (zuvor 25,50 Euro), zusätzlich rund 10,49 Euro einmalig für die Installation.
Brauche ich einen bestimmten Pflegegrad? Mindestens Pflegegrad 1 genügt. Höhere Pflegegrade sind nicht erforderlich.
Muss ein Arzt den Hausnotruf verordnen? Nein. Der Hausnotruf ist ein Pflegehilfsmittel. Der Antrag läuft allein über die Pflegekasse, eine ärztliche Verordnung ist nicht nötig.
Wird mein Pflegegeld gekürzt, wenn ich einen Hausnotruf habe? Nein. Der Zuschuss wird zusätzlich gewährt und auf andere Leistungen wie Pflegegeld oder Pflegesachleistung nicht angerechnet.
Bleibt für mich ein Eigenanteil? Beim klassischen Hausnotruf oft nicht, weil viele Anbieter ihren Standardtarif auf den Zuschuss abgestimmt haben. Zusatzleistungen wie Schlüsselsafe, GPS-Notruf oder Sturzsensor kosten in der Regel extra.
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Schlagwörter: Hausnotruf, Pflegekasse, § 40 SGB XI, Pflegehilfsmittel, Pflegegrad 1, Sicherheit zu Hause, häusliche Pflege
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