Alle ArtikelPflegedienst Optimierung

Investitionskosten nach § 82 SGB XI: der Erlösbaustein, den viele Dienste liegen lassen

Fahrzeuge, Büro, Technik: Diese Kosten dürfen gar nicht in der Pflegevergütung stecken — und werden von vielen Diensten trotzdem still selbst getragen. Was § 82 SGB XI erlaubt, welche Voraussetzung im Pflegevertrag steht und wo das Landesrecht dazwischenfunkt.

Investitionskosten nach § 82 SGB XI: der Erlösbaustein, den viele Dienste liegen lassen

Fragen Sie eine beliebige Pflegedienstleitung, wovon der Dienstwagen bezahlt wird, und Sie bekommen fast immer dieselbe Antwort: „Von den Einsätzen." Das ist verständlich gedacht und rechtlich falsch. Genau die Aufwendungen, die den Betrieb überhaupt erst möglich machen — Fahrzeuge, Büroausstattung, Technik, Miete —, dürfen nach dem Gesetz gar nicht in der Pflegevergütung enthalten sein.

Daraus folgt keine Lücke, sondern ein eigener Erlösbaustein: die gesonderte Berechnung der Investitionskosten nach § 82 SGB XI. Viele ambulante Dienste nutzen ihn nie. Nicht, weil er ihnen verwehrt wäre, sondern weil er in keinem Standardvertrag steht und niemand danach fragt.

Dieser Beitrag zeigt, was dahintersteckt: welche Kosten gemeint sind, wovon die Zulässigkeit abhängt, welche Voraussetzung im Pflegevertrag erfüllt sein muss und an welcher Stelle das Landesrecht die Sache wieder kompliziert macht.

Wollen Sie diese Module live sehen?

30 Minuten Demo – wir zeigen Ihnen, wie vocare in Ihrer Tour, Doku und Abrechnung aussieht. Ehrlich, ohne Verkaufs-Pitch.

Weiterlesen

pflegedienst-gruenden6 Min.

Verantwortliche Pflegefachperson werden: Voraussetzungen nach § 71 SGB XI

Ausbildung, zwei Jahre Berufserfahrung in einer beweglichen Acht-Jahres-Frist und 460 Stunden Weiterbildung: Was § 71 SGB XI für die verantwortliche Pflegefachperson verlangt, wo die Fallstricke liegen und warum PDL und verantwortliche Pflegefachperson nicht dasselbe sind.

vocare RedaktionLesen