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Hilfe zur Pflege nach SGB XII: was das Sozialamt zahlt, wenn das Geld nicht reicht

Die Pflegekasse zahlt Pauschalen, keine Rechnungen. Was übrig bleibt, muss nicht die Familie tragen: Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII schließt die Lücke — mit einer Einkommensgrenze, die sich ausrechnen lässt.

Hilfe zur Pflege nach SGB XII: was das Sozialamt zahlt, wenn das Geld nicht reicht

Der Bescheid liegt auf dem Tisch, Pflegegrad 4 ist anerkannt — und die Rechnung geht trotzdem nicht auf. Der Pflegedienst stellt jeden Monat mehr in Rechnung, als die Pflegekasse überweist. Die Rente deckt Miete, Strom und Einkauf, aber nicht die Differenz. An dieser Stelle fällt in Beratungsgesprächen fast immer derselbe Satz: „Dann müssen wir das eben irgendwie stemmen."

Muss man nicht. Für genau diese Lücke gibt es die Hilfe zur Pflege nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch. Sie ist kein Almosen, sondern ein Rechtsanspruch — und die Grenze, ab der sie greift, lässt sich mit dem Taschenrechner bestimmen.

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Verantwortliche Pflegefachperson werden: Voraussetzungen nach § 71 SGB XI

Ausbildung, zwei Jahre Berufserfahrung in einer beweglichen Acht-Jahres-Frist und 460 Stunden Weiterbildung: Was § 71 SGB XI für die verantwortliche Pflegefachperson verlangt, wo die Fallstricke liegen und warum PDL und verantwortliche Pflegefachperson nicht dasselbe sind.

vocare RedaktionLesen