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Pflegegrad 5: Welche Leistungen stehen Ihnen zu Hause zu?

Pflegegrad 5 ist der höchste Pflegegrad. Welche Leistungen Ihnen 2026 zu Hause zustehen – von Pflegegeld über Sachleistung bis Verhinderungspflege – und was gilt, wenn das Budget nicht reicht.

Pflegegrad 5: Welche Leistungen stehen Ihnen zu Hause zu?

Pflegegrad 5 zu Hause: das volle Spektrum an Unterstützung

Pflegegrad 5 ist der höchste Pflegegrad. Er steht für die schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit – häufig sind die Betroffenen bettlägerig und rund um die Uhr auf Hilfe angewiesen. Gerade dann ist es entscheidend, alle Leistungen zu kennen, die die Pflegeversicherung für die häusliche Pflege bereitstellt. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen verständlich, welche Beträge Ihnen 2026 zu Hause zustehen, wie sich die Leistungen kombinieren lassen und was gilt, wenn das Budget einmal nicht reicht.

Die Leistungen bei Pflegegrad 5 im Überblick

Bei Pflegegrad 5 öffnet die Pflegeversicherung die höchsten Leistungsbeträge aller Pflegegrade. Sie können wählen, ob Sie die Pflege privat organisieren (Pflegegeld), einen Pflegedienst beauftragen (Pflegesachleistung) oder beides verbinden.

Wer einen Teil der Pflege selbst übernimmt und einen Teil dem Pflegedienst überlässt, kann Pflegegeld und Sachleistung als Kombinationsleistung anteilig verbinden (§ 38 SGB XI). Einen Schritt-für-Schritt-Einstieg in die Antragslogik finden Sie auch in unserem Überblick zu Pflegegrad 1: Welche Leistungen stehen Ihnen zu Hause zu?.

Pflegegeld, Sachleistung oder Kombination?

Das Pflegegeld von 990 Euro erhalten Sie, wenn die Pflege zu Hause durch Angehörige oder andere private Pflegepersonen sichergestellt wird. Es wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und kann frei verwendet werden.

Die Pflegesachleistung von bis zu 2.299 Euro rechnet der ambulante Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse ab. Sie ist damit deutlich höher als das Pflegegeld – sinnvoll, wenn professionelle Pflege einen großen Teil der Versorgung trägt.

In der Praxis ist die Kombination der Normalfall: Ein Pflegedienst kommt für bestimmte Tätigkeiten, Angehörige übernehmen den Rest. Wird etwa nur die Hälfte des Sachleistungsbetrags genutzt, gibt es das Pflegegeld anteilig dazu.

Entlastung, die oft vergessen wird

Aus dem Pflegealltag zeigt sich: Bei Pflegegrad 5 wird zu Hause das volle Spektrum gebraucht – von der Körperpflege über die Betreuung bis hin zu Hauswirtschaft und Einkäufen. Häufig kommt das Organisieren medizinischer Leistungen hinzu. Den größten blinden Fleck sehen Pflegekräfte bei der Verhinderungspflege: Sie wird oft schlicht vergessen. Pflegende Angehörige stellen sich selbst hinten an, weil sie zwischen Beruf und Pflege alles gleichzeitig stemmen – dabei wäre genau diese Entlastung vorgesehen.

Seit dem 1. Juli 2025 sind Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro zusammengefasst. Dieses Budget können Sie flexibel einsetzen, wenn die Hauptpflegeperson eine Auszeit braucht – stunden- oder tageweise zu Hause oder als vorübergehende Unterbringung. Wie sich eine stundenweise Auszeit organisieren lässt, lesen Sie in unserem Beitrag zu Tagespflege: Kosten und was die Pflegekasse zahlt.

Wenn das Budget nicht reicht

Die häufigste Sorge bei Pflegegrad 5 lautet: Was passiert, wenn die Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichen und kein eigenes Geld für zusätzliche Hilfe da ist? In diesem Fall gibt es einen Weg. Reichen die Leistungen der Pflegeversicherung und die eigenen Mittel nicht aus, kann ergänzend die Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII (§ 61 ff. SGB XII) beim Sozialamt beantragt werden. Sie ist eine nachrangige Sozialleistung – sie springt also ein, wenn Pflegekasse und Einkommen die notwendige Pflege nicht abdecken.

So behalten Sie den Überblick

Bei Pflegegrad 5 laufen viele Leistungen, Termine und Ansprechpartner zusammen. Eine zentrale Übersicht hilft, nichts liegen zu lassen – von der Sachleistung über die Verhinderungspflege bis zum Pflegehilfsmittel-Budget. Wie sich die häusliche Pflege Schritt für Schritt strukturieren lässt, zeigt unser Leitfaden Häusliche Pflege organisieren sowie die Vorstellung der vocare Plattform für die häusliche Pflege.

Häufige Fragen

Häufige Fragen

Wie viel Pflegegeld gibt es bei Pflegegrad 5 im Jahr 2026?
Bei Pflegegrad 5 beträgt das Pflegegeld 990 Euro pro Monat (Stand 2026), wenn die Pflege zu Hause durch Angehörige oder andere private Pflegepersonen sichergestellt wird.
Wie hoch ist die Pflegesachleistung bei Pflegegrad 5?
Für einen ambulanten Pflegedienst stehen bei Pflegegrad 5 bis zu 2.299 Euro pro Monat zur Verfügung (Stand 2026). Pflegegeld und Sachleistung lassen sich als Kombinationsleistung anteilig verbinden.
Was passiert, wenn das Pflegebudget bei Pflegegrad 5 nicht reicht?
Reichen die Leistungen der Pflegekasse und die eigenen Mittel nicht aus, kann ergänzend die Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII beim Sozialamt beantragt werden.
Kann ich Pflegegeld und Pflegedienst gleichzeitig nutzen?
Ja. Über die Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI lassen sich Pflegegeld und Pflegesachleistung anteilig verbinden – ideal, wenn Angehörige und Pflegedienst sich die Versorgung teilen.

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Schlagwörter: Pflegegrad 5 · Pflegegeld · Pflegesachleistung · Verhinderungspflege · Hilfe zur Pflege · Pflegeleistungen

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