Der Anruf kommt an einem Mittwoch: „Ihr Vater kann Freitag nach Hause." Zwei Tage. In diesen zwei Tagen soll geklärt sein, wer ihn morgens wäscht, wie er in den zweiten Stock kommt, woher der Rollator kommt und wer die neuen Medikamente stellt.
Für die Klinik ist das ein normaler Freitag. Für Sie ist es der Moment, in dem die Pflege zu Hause anfängt — oft ohne Vorlauf. Genau für diese Lücke gibt es das Entlassmanagement. Es ist kein Entgegenkommen des Krankenhauses, sondern etwas, worauf Sie einen Anspruch haben.
Was das Entlassmanagement leisten muss
Der Anspruch steht in § 39 Abs. 1a SGB V. Er ist weiter gefasst, als die meisten vermuten: Das Entlassmanagement umfasst alle Leistungen, die für die Versorgung nach der Krankenhausbehandlung erforderlich sind — ausdrücklich auch die erforderlichen Leistungen der Pflegeversicherung.
Was heißt das für Sie: Sie müssen nicht selbst zwischen Klinik, Krankenkasse und Pflegekasse vermitteln. Diese Abstimmung ist Aufgabe der Beteiligten. Wenn sie nicht läuft, dürfen Sie sie einfordern — beim Sozialdienst der Klinik und bei Ihrer Krankenkasse.
Die Unterschrift, die alles auslöst
Ein Detail entscheidet darüber, ob das Entlassmanagement überhaupt startet: Es darf nur mit Einwilligung und nach vorheriger Information der versicherten Person erfolgen, und beides muss schriftlich oder elektronisch geschehen.
In der Praxis liegt dieses Formular meist schon bei der Aufnahme im Papierstapel — zwischen Wahlleistungsvertrag und Datenschutzerklärung, an einem Tag, an dem niemand liest, was er unterschreibt. Wer es übersieht oder ablehnt, bekommt später kein Entlassmanagement, ohne zu wissen, warum.

Die Sieben-Tage-Brücke
Damit die Versorgung am Tag der Entlassung nicht abreißt, darf das Krankenhaus selbst verordnen — allerdings befristet. Für Arzneimittel ist es die kleinste Packungsgröße; häusliche Krankenpflege, Heil- und Hilfsmittel sowie eine Arbeitsunfähigkeit können für bis zu sieben Tage verordnet werden.
Sieben Tage klingen nach Puffer. Sie sind keiner, wenn die Entlassung an einem Freitag stattfindet: Praktisch bleiben dann drei Werktage, um beim Hausarzt eine Anschlussverordnung zu bekommen.
Wenn häusliche Krankenpflege gebraucht wird — Verbandwechsel, Injektionen, Medikamentengabe —, lohnt vorab ein Blick auf die Grundlagen der häuslichen Krankenpflege nach § 37 SGB V. Sie läuft über die Krankenkasse und ist etwas anderes als die Pflege über die Pflegekasse.
Wenn es zu Hause noch nicht geht — auch ohne Pflegegrad
Der häufigste Fall, der übersehen wird: Jemand ist nach einer Operation zu schwach für zu Hause, hat aber keinen Pflegegrad 2 oder höher. Die Familie hört dann oft, Kurzzeitpflege sei „nicht möglich".
Das stimmt so nicht. § 39c SGB V sieht vor, dass die Krankenkasse für eine Übergangszeit Kurzzeitpflege erbringt, wenn keine Pflegebedürftigkeit der Grade 2 bis 5 festgestellt ist und häusliche Krankenpflege wegen einer schweren Krankheit oder akuten Verschlimmerung nicht ausreicht — insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt. Der Anspruch gilt für längstens acht Wochen je Kalenderjahr; den Höchstbetrag nennt Ihnen Ihre Krankenkasse verbindlich.
Besteht dagegen bereits Pflegegrad 2 oder höher, läuft die Kurzzeitpflege über die Pflegekasse. Und falls noch gar kein Pflegegrad beantragt ist: Der Krankenhausaufenthalt ist erfahrungsgemäß der beste Zeitpunkt dafür, weil die Situation gut dokumentiert ist — wie das geht, steht im Beitrag zum Pflegegrad beantragen.
Fünf Fragen an den Sozialdienst
Vor der Entlassung klären
0 von 5 erledigt
Die letzte Frage wird am seltensten gestellt und verursacht die meisten Rückverlegungen. Wenn das Schlafzimmer im ersten Stock liegt und Ihr Vater nicht sicher Treppen steigt, ist die Wohnung am Freitag nicht bezugsfertig. Für Umbauten wie Haltegriffe oder eine bodengleiche Dusche gibt es Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen — die brauchen aber Vorlauf, den man nur hat, wenn man früh fragt.
Fazit
Entlassmanagement funktioniert nicht automatisch, aber es funktioniert, wenn man es einfordert. Drei Dinge tragen am weitesten: die Einwilligung sicherstellen, den Hausarzttermin schon vor der Entlassung vereinbaren und die Frage nach der Wohnung stellen, bevor der Krankenwagen vorfährt. Danach beginnt die eigentliche Aufgabe — die Pflege zu Hause zu organisieren, Schritt für Schritt und ohne dass alles an einer Person hängen bleibt.
Häufige Fragen
Muss ich das Entlassmanagement beantragen?
Wie lange gelten die Verordnungen aus dem Krankenhaus?
Wer ist im Krankenhaus zuständig?
Was ist, wenn die Entlassung zu früh kommt?
Gibt es Kurzzeitpflege auch ohne Pflegegrad?
Wer kümmert sich um Pflegehilfsmittel für zu Hause?
Schlagwörter: Entlassmanagement · Krankenhaus · § 39 SGB V · Anschlussversorgung · Kurzzeitpflege · Häusliche Pflege
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Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Medizinberatung. Verbindliche Auskünfte erteilen Ihre Krankenkasse und Ihre Pflegekasse.
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