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Datenschutz im ambulanten Pflegedienst: Klientendaten, mobile Geräte, Auftragsverarbeitung

Der kritischste Ort für Klientendaten ist nicht der Server, sondern das Diensthandy im Auto. Welche Rechtsgrundlage die Pflegedokumentation trägt, was im Vertrag mit der Softwarefirma stehen muss und was nach einer Panne zu tun ist.

Datenschutz im ambulanten Pflegedienst: Klientendaten, mobile Geräte, Auftragsverarbeitung

Der gefährlichste Ort für Klientendaten in einem ambulanten Pflegedienst ist nicht der Server im Büro. Es ist der Beifahrersitz. Dort liegt das Diensthandy mit der vollständigen Dokumentation von 14 Menschen, daneben die Mappe mit den Ausdrucken für die Tour, und beides bleibt drei Minuten im Auto, während jemand klingelt.

Datenschutz in der ambulanten Pflege ist deshalb kein IT-Thema, sondern ein Tourenthema. Dieser Beitrag ordnet, was rechtlich gilt — und übersetzt es in die Entscheidungen, die im laufenden Betrieb tatsächlich anfallen: welcher Vertrag mit der Softwarefirma nötig ist, was auf dem Diensthandy passieren darf, wer im Team zur Verschwiegenheit verpflichtet werden muss und was in den ersten Stunden nach einem Verlust zu tun ist.

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vocare RedaktionLesen